Meine Spezialgebiete im Erbrecht
Sie erhalten klare Lösungen, die Konflikte vermeiden und Ihre Interessen nachhaltig sichern.
Pflichtteilsansprüche
Wird ein Kind oder ein Ehegatte enterbt, steht ihm sein Pflichtteil zu. Der Erbe muss an ihn einen Geldbetrag zahlen.
Testamentsauslegung
Bei unklaren Testamenten muss der letzte Wille erforscht werden, und zwar durch anerkannte Methoden.
Testamentsgestaltung
Zweitmeinung!
Meine Kompetenzen – Wissen, das weitergegeben wird
Sie profitieren von fundiertem Wissen, das auch von Kollegen und Fachkreisen geschätzt und genutzt wird – klar vermittelt und auf den Punkt gebracht.
Buchautor
In meinen Spezialgebieten bin ich auch Autor von Fachbüchern, die andere Anwälte bei ihren Mandaten nutzen.
Fortbildungen für Juristen
Besonders bei Fragen zum Pflichtteil und zur Testamentsauslegung werde ich als Referent angefragt.
Pressezitate
Unterschiedliche Zeitschriften und Zeitungen zitieren mich zu erbrechtlichen Themen.
Fachbeiträge
Zu vielen praxisrelevanten Fragen des Erbrechts verfasse ich Stellungnahmen in den wichtigsten Fachzeitschriften.
Ihr Weg zur rechtlichen Sicherheit
Ein strukturierter Ablauf ist die Basis für eine erfolgreiche Vertretung. Wir begleiten Sie in drei klaren Schritten.
Kontaktaufnahme zur ersten Abklärung & Terminvereinbarung
Kurze Schilderung Ihres Falls per Telefon oder E-Mail für eine erste Einordnung.
Erstberatung für eine erste rechtliche Einschätzung
Persönliches Erstgespräch zur Analyse der Chancen, Risiken und Kostenstruktur.
Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit
Gemeinsame Festlegung der Strategie und anschließende konsequente Vertretung Ihrer Interessen – außergerichtlich oder vor Gericht.
ÜBER DR. CLAUS-HENRIK HORN
Persönliche Expertise & Jahrzehnte Erfahrung
Seit über zwei Jahrzehnten widme ich mich ausschließlich dem Erbrecht. Als Fachanwalt in Düsseldorf habe ich tausende Fälle betreut – von der einfachen Testamentsgestaltung bis hin zu komplexen internationalen Erbstreitigkeiten.
Meine Philosophie: Rechtssicherheit schafft Frieden. Mein Ziel ist es stets, diskrete und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, bevor langwierige Prozesse Familienbande unwiderruflich zerstören.
JAHRE ANWALTSTÄTIGKEIT
JAHRE FACHANWALT FÜR ERBRECHT
BERATENE MANDANTEN
Vorstand im Erbrechtsausschuss
Mitglied im Düsseldorfer Anwaltverein
DVEV Mitglied
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.
Hinterlassen Sie eine Nachricht oder rufen Sie uns direkt an. Wir behandeln jede Anfrage mit höchster Diskretion.
Kanzlei Dr. Horn
Königsallee 12, 40212 Düsseldorf
kanzlei@erbrecht-horn.de
Telefon
+49 (0) 211 123 456 0






